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Aachen, 28. Oktober 2008
Die führenden deutschen Turnierveranstalter
begrüßen die aktuell bereits von der FN eingeleiteten
Maßnahmen im Kampf gegen Doping und Tierquälerei.
Sie fordern die FN auf, die folgenden Maßnahmen schnellstmöglich,
spätestens jedoch bis zum 01. März 2009 umzusetzen.
Vorbemerkung
Die FN soll sich dem Nationalen Sportgericht
unterwerfen, welches auf der Basis des NADA-Codes die Urteile
fällt. Gegen sein Urteil kann - einmalig von jeder Partei
- beim CAS Widerspruch eingelegt werden. Das Urteil des CAS
ist final und unanfechtbar.
Grundlage aller Entscheidungen sollen die Regeln
der FEI auf der Basis des WADA-, resp. des NADA-Codes sowie
der LPO sein. Um sicherzustellen, dass dem Wohlergehen der
Pferde oberste Priorität eingeräumt wird, sollen
die offiziellen Beobachter / Kontrolleure (Stewards) weiter
geschult und sensibilisiert werden. Ihre Anzahl soll erhöht
werden.
Medikation / Doping
- Die Verantwortung für das Pferd liegt
ausschließlich beim Reiter.
- Die Turnierpferde sollen durch NADA / WADA
als Leistungssportler eingestuft werden.
- Jegliche Medikation / Behandlung des Pferdes
ist im Medikationsbuch / FEI-Pass festzuhalten.
- Im übrigen gilt die "Null-Lösung".
- Spätestens zehn Tage nach Veranstaltungsende
soll das Ergebnis der A-Probe vorliegen.
- Zusätzlich wird bei Championaten und
anderen großen Turnieren der Einsatz mobiler Labors
angestrebt.
- Bei positiver A-Probe soll durch die NADA
/ nationales Sportgericht sofort die Einordnung unerlaubte
Medikation oder Doping erfolgen.
- Unerlaubte Medikation wird mit mindestens
einem Jahr Sperre für den Reiter bestraft. Im Wiederholungsfall
wird die Strafe verdoppelt. Das Pferd wird in beiden Fällen
für sechs Monate gesperrt.
- Doping wird mit mindestens zwei Jahren Sperre
für den Reiter bestraft. Im Wiederholungsfall wird
die Strafe verdoppelt. Das Pferd wird in beiden Fällen
für sechs Monate gesperrt.
- Im Falle einer Verurteilung bei unerlaubter
Medikation wird für mindestens zwei Jahre von einer
Nominierung des Reiters durch den nationalen Verband für
Championate und Nationenpreise abgesehen.
- Alle zur Verfügung stehenden effektiven
und aussagekräftigen Kontrollmöglichkeiten (Gamaschenkontrolle,
Haarprobe etc.) sollen eingesetzt werden.
- Bereits angestoßene Maßnahmen
(Erhöhung der Anzahl von Dopingproben - so werden bereits
bei allen weltranglistenrelevanten Prüfungen die drei
erstplatzierten Pferde ebenso kontrolliert wie die Pferde,
bei denen ein Richter Auffälligkeiten festgestellt
hat - , Erhöhung der Pferdekontrollen und der Anzahl
der Stewards / sofortige Suspendierung bei positiver A-Probe
etc.) werden weiterverfolgt.
- Neben den Turnier-Kontrollen sollen unangemeldete
Kontrollen in der wettkampffreien Zeit durchgeführt
werden.
Tierquälerei
- Der Reiter ist dafür verantwortlich,
dass jegliche Art von Tierquälerei ausgeschlossen ist.
Unter Tierquälerei wird der in §17 des Tierschutzgesetzes
beschriebene Straftatbestand verstanden.
- Neben den Turnier-Kontrollen sollen unangemeldete
Kontrollen in der wettkampffreien Zeit durchgeführt
werden.
- Tierquälerei wird streng bestraft. Bei
erstmaliger nachgewiesener Tierquälerei sollen mindestens
zwei Jahre Sperre für den Reiter verhängt werden,
im Wiederholungsfall vier Jahre.
Die nationalen Veranstalter werden zeitnah
Gespräche mit allen wichtigen internationalen Turnierveranstaltern
führen mit dem Ziel, dass die oben beschriebenen Forderungen,
abhängig von den jeweiligen nationalen Begebenheiten,
weltweit Anwendung finden. Gleichzeitig soll die deutsche
FN die Umsetzung bei der FEI einfordern.
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Diese Erklärung erfolgt im Namen der führenden
deutschen Pferdesportveranstaltungen (in alphabetischer Reihenfolge
Aachen, Balve, Braunschweig, Bremen, Donaueschingen, Dortmund,
Dresden, Frankfurt a.M., Gera, Hachenburg, Hagen, Hamburg,
Hannover, Kiel, Leipzig, Lingen, Mannheim, München, München-Riem,
Münster, Neustadt-Dosse, Nörten-Hardenberg, Oldenburg,
Paderborn, Pforzheim, Stuttgart, Wiesbaden)
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